Wie Sie hier wohnen? Am schönsten!

Das Stadthaus wurde 1903 errichtet und präsentiert sich mit einer hellen Putzfassade, abgesetzten Rotklinkern und Stuckverzierungen sowie isolierverglasten Holzfenstern mit anthrazitfarbenen Holzklappläden. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme. Eine Alarmanlage kommt hinzu.

Das ca. 375 m² große Grundstück ist nach Süden ausgerichtet und mit Heckeneinfriedungen schön eingewachsen: Rasenfläche, große Rhododendren, immergrüne Bodendecker und eine Vielfalt an Anpflanzungen.
Harvestehude
Stadthaus
  • Details
  • Baujahr
    1903
  • Grundstück
    Ca. 375 m²
  • Wohn- und Nutzfläche
    Ca. 287 m² Wohn- und Nutzfläche plus ca. 112 m² Nutzfläche im Souterrain.
  • Zimmer
    9
  • Energieausweis
    Ein Energieausweis ist aufgrund des Denkmalschutzes nicht notwendig.
  • Kosten
  • Kaufpreis
    € 6.350.000,-
  • Courtage
    3% inklusive MwSt. für Verbraucher
    Mit dem Verkäufer besteht ein Maklervertrag zur Zahlung der Courtage in gleicher Höhe.

Ausstattung

Etwas ganz Besonderes – hohe Decken, Stuckelemente, geputzte Wände, original erhaltene Fliesen, kassettierte Holztüren, Eichenparkett in Fischgrätverlegung, Teppichauslage in den oberen Etagen und Marmorboden in der Küche zählen zu der Ausstattung des Hauses. Ein Wintergarten, drei Balkone und eine Terrasse kommen hinzu.

Der Windfang mit original erhalten Fliesen, die Diele mit ursprünglichem Treppenhaus und Oberlicht. Offen und gemütlich gestalteter und durch eine stilvolle Schiebetür trennbare Wohn- und Essbereich – als Blickfang: ein Kamin mit Marmoreinfassung. Angrenzend der Wintergarten mit Zugang auf die nach Süden ausgerichtete Terrasse und in den liebevoll angelegten Garten mit Sonne bis in die Abendstunden! Die Küche mit Marmorboden präsentiert sich hochwertig: helle Einbauten, eine Marmorarbeitsplatte sowie technische Geräte von namhaften Herstellern lassen keine Wünsche offen!


Was Sie noch wissen sollten

Im Grundriss ist die tatsächliche Größe der Balkonflächen angegeben. In der Wohn- und Nutzfläche ist diese mit 50% berücksichtigt. Für den Anfang der 90er Jahre errichteten Wintergarten liegt keine Baugenehmigung vor. Die Terrasse sowie der Wintergarten wurden in der Wohn- und Nutzflächenberechnung nicht berücksichtigt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

GRUNDRISSE

(nicht maßstabsgerecht)

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